Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Bayreuth – Lucien Krögel
Vorläufige Sicherungsmaßnahme, Staatsanwaltschaft Bayreuth, Lucien Krögel
240 Js 7300/11
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bayreuth, Az. 240 Js 7300/11, gegen Lucien Krögel, geb. 23.10.1986, wh.: 95444 Bayreuth, Ludwigstraße 34, wegen Betruges, wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 3.331,57 € des Amtsgerichts Bayreuth vom 24.07.2012 gegen Lucien Krögel, geb. 23.10.1986 wh.: 95444 Bayreuth, Ludwigstraße 34, die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.
Baasch, Staatsanwalt
Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:
Drittschuldner | Forderung/Recht | Nähere Beschreibung | Höhe | Drittschuldner- erklärung Anerkennung |
norisbank GmbH, Bismarckplatz 1, 45128 Essen | Kontoinhaber: Lucien Krögel | Konto Nr. 050098300, BLZ 760 260 00, | 155,64 € | Drittschuldner- erklärung vom 08.08.2012 |