Abzocke im Internet

Im Internet locken Seiten mit Softwareprogrammen oder Frei-SMS, andere ködern mit Hausaufgabendiensten, Routenplanern und Rezeptvorschlägen: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche.

Die Seiten zeichneten sich in der Vergangenheit durch zahlreiche Tricks aus. Einige der unseriösen Firmen haben sich davon auch trotz der gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten „Button-Lösung“ noch nicht verabschiedet.

  • Kostenhinweis ungenügend: Viele dieser angebotenen Dienstleistungen gibt es im Internet kostenlos. Die unseriösen Anbieter verlangen jedoch teilweise horrende Beträge. Sie setzen dabei u.a. auf die Unachtsamkeit des Nutzers, der Internetseiten eher flüchtig liest. Dass für den vermeintlichen Service Kosten von 30 bis 200 Euro anfallen, verschweigen die Firmen gern bei der Vorstellung des Angebots. Auf die tückische Preisklausel stößt zumeist nur der, der den Button „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ anklickt und das Kleingedruckte liest.
  • Abzocke lauert im Kleingedruckten: In manchen Fällen findet sich nicht nur der Kostenhinweis lediglich in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), bei anderen Anbietern muss man bis an das Ende der Seite scrollen um dann, versteckt zwischen zahlreichen anderen Informationen, im Fließtext den Preishinweis zu finden. Die Gestaltung dient ebenfalls dazu, den Preis zu verschleiern. Mangelnder Kontrast, hellblaue oder hellgraue Farbe der Schrift sind sehr beliebt. Natürlich ist der Preishinweis nicht fettgedruckt, oder anderweitig drucktechnisch hervorgehoben. Auch das Euro-Zeichen („€“) wird ungern verwendet, „Euro“ ausgeschrieben verschwindet deutlich besser im Fließtext. Oft wird auch der Betrag nicht in Ziffern geschrieben, sondern ebenfalls ausgeschrieben (zum Beispiel neun Euro pro Monat statt 9,00 €/Monat).
  • Das Häkchen beim Widerruf: Auf manchen Internetseiten verzichtet man angeblich bereits bei der Anmeldung durch schlichtes Setzen eines kleinen Häkchens auf sein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale reicht dieses Häkchen aber nicht aus, um wirksam auf das Widerrufsrecht zu verzichten.
  • Erschlichene Daten: Ein weiterer Köder sind Sach- und Geldgewinne. Da werden Handys, Spielekonsolen, Digitalkameras und vieles mehr ausgelobt. Die versprochenen Gewinne sollen zum einen von den Kosten ablenken und zum anderen kommen die Betreiber so an ihre persönlichen Daten. Damit man den Gewinn auch erhält, gibt man natürlich seine persönlichen Daten, wie beispielsweise Name, Anschrift und E-Mail, aber auch Alter und Geschlecht in das dafür vorgesehene Feld ein.
  • Versteckte Anbieter: Die Anbieter verstecken sich in aller Regel. Im Impressum, das zur Informations- und der Anbieterkennzeichnung dient, müssen der Name und die Anschrift des Dienstanbieters stehen, aber auch Daten zur Kontaktaufnahme, wie Telefonnummer oder E-Mailadresse. Bei unseriösen Anbietern der jeweiligen Seiten ist meistens nur eine Adresse im Ausland angegeben. Hinter deutschen Adressen steckt oft nur ein Briefkasten, hinter Telefonnummern nur eine Bandansage. Außerdem schließen diese Seiten oft nach kurzer Zeit und werden unter leicht geänderten Namen und mit einem neuen Impressum mit der gleichen Masche fortgesetzt. Beliebte Standorte der Betreiber sind Großbritannien, samt (ehemaligen) Kolonien, wie z.B. die British Virgin Islands, aber auch die Arabischen Emirate oder die Schweiz.
  • Irreführende Internetadresse: Manche Anbieter verwenden Internetadressen, die weitgehend identisch sind mit denen seriöser Institutionen. Beispiel: „www.berufs-wahl.de“ unterscheidet sich allein durch den Bindestrich von „www.berufswahl.de“, der offiziellen Plattform der Bundesagentur für Arbeit zur Studien- und Berufswahl.
  • Quelle:VBZ Bayern