AFA AG informiert:Altersvorsorge für Selbständige

Die Basis- oder sogenannte Rürup-Rente wird für Vorsorge-Sparer im kommenden Jahr 2013 nach Meinungd er AFA AG aus Cottbus noch ein Stück attraktiver. Die Basis-Rente eignet sich besonders für Selbstständige und Freiberufler, da sie hohe Steuervorteile bietet: 2013 steigt der Anteil der gezahlten Beiträge, den Sparer steuerlich geltend machen können, auf 76 Prozent. Der Anteil wächst jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 werden die eingezahlten Prämien dann komplett absetzbar sein. Maximal gilt dies für Einzahlungen von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete. Mit der Besteuerung der Rürup-Auszahlungen verhält es sich dabei genauso wie bei der gesetzlichen Rente: Der zu besteuernde Anteil erhöht sich von Jahr zu Jahr um zwei Prozentpunkte, ab 2020 um je einen Prozentpunkt. Geht ein Arbeitnehmer beispielsweise 2013 in den Ruhestand, werden 66 Prozent seiner Rürup-Auszahlungen besteuert.Lassen Sie sich zu dem Thema doch einmal ausführlich beraten von einem Spezialisten der AFA AG.