Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über das Adoptionsrecht von Homosexuellen. Nach geltender Rechtslage darf man nur leibliche Kinder seines Partners oder der Partnerin adoptieren, nicht aber Kinder, die vom anderen zuvor adoptiert wurden. Ehepaare dagegen haben beide Möglichkeiten. Kinder, die von zwei Menschen adoptiert sind, haben den Vorteil, dass sie dann auch zwei unterhaltspflichtige Eltern haben. Bis zu einem Urteil der Verfassungsrichter dürften es einige Monate dauern.