Das dürfte nicht nur die UBS betreffen

In einem interessanten Artikel berichtet die Internetplattform graumarktinfo.de von einem Urteil gegen die UBS.Hier geht es um „doppelte Provisionen“. Das Urteil könnte durchaus ein Ansatz dafür sein, das auch andere Anleger ihren Vermögensverwalter einmal fragen, wie das denn bei ihm mit doppelten Provisionen aussieht. 

https://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/:Schiffsbeteiligungen–UBS-soll-150-000-Euro-Schadenersatz-zahlen/644071.html