Neues im Gesundheitswesen ab 2013

Die Praxisgebühr beim Besuch von Arzt und Zahnarzt ist wieder abgeschafft. Patienten finden ab Frühjahr 2013 ihre sämtlichen Rechte beim Arztbesuch in einem Gesetz kompakt zusammengefasst. Viele Vermieter müssen nun kontrollieren lassen, ob ihre Anlagen zur Warmwasserbereitung frei von Legionellen sind. Zahlreiche Änderungen – auch in Euro und Cent – bringt die Reform der Pflegversicherung.

Praxisgebühr gekippt

Per einstimmigem Beschluss hat der Bundestag die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Die vierteljährliche Zuzahlung von zehn Euro beim Arztbesuch wurde ersatzlos gestrichen. Für die Versicherten bedeutet das eine Entlastung von zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Patientenrechtegesetz

Aktuell sind die Rechte von Patienten in unterschiedlichen Gesetzen verankert und durch Gerichtsurteile ausgestaltet. Mit dem Patientenrechtegesetz werden die Rechte ab Frühjahr 2013 nun erstmalig in einem Gesetz gebündelt. Dort finden Patienten unter anderem Regelungen zum Behandlungs- und Arzthaftungsrecht – zum Beispiel in Bezug auf

  • Information und Aufklärung durch den Arzt,
  • ihr Recht, Behandlungsunterlagen einzusehen,
  • oder ihre Rechte, wenn sie privat zu zahlende, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.

Überprüfung auf gefährliche Legionellen

Vermieter müssen bei ihren Anlagen zur Warmwasserversorgung erstmals bis spätestens 31. Dezember 2013 untersuchen lassen, ob das Trinkwasser in ihrem Haus gefährliche Legionellen enthält. Folgeprüfungen sind nach der Novelle der Trinkwasserverordnung alle drei Jahre vorgeschrieben. Von der Pflicht ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Andere Vermieter müssen ein Labor mit der Prüfung der mikrobiologischen Trinkwasserbelastung beauftragen, wenn das Gebäude einen zentralen Warmwasserspeicher von mindestens 400 Litern hat oder die Leitungen vom Wassererwärmer bis zur Verbrauchsstelle mehr als drei Liter Wasser enthalten. Legionellen sind Bakterien, die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorkommen und von dort aus in die Trinkwasseranlage gelangen können. Das Einatmen legionellenhaltigen Wassers kann zu schweren Infektionen führen.

Reform der Pflegeversicherung

  • Bessere Leistungen für Demenzkranke
    Erstmals stehen ab 1. Januar 2013 auch Demenzkranken und anderen Personen mit Einschränkungen der Alltagskompetenz ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) „normale“ Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Sie haben einen monatlichen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder auf Pflegesachleistungen bzw. eine Kombination aus beidem. Fällt die Pflegeperson aus, können Demenzkranke nunmehr – wie alle anderen Pflegebedürftigen – bis zu 1.550 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege erhalten. Außerdem wird ab dem Jahreswechsel auch Demenzkranken ein Zuschuss von 2.557 Euro gewährt, um die Wohnung anzupassen. Demenzkranke, die bereits eine Pflegestufe haben, bekommen ab 1. Januar Zuschläge zu Pflegegeld und Pflegesachleistung.

     

    Auch wer bereits einen Bescheid seiner Pflegekasse hat, dass Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden können, muss die Kasse noch einmal kontaktieren und die neuen Leistungen einfordern.
  • Flexiblere Leistungen von Pflegediensten
    Ambulante Pflegedienste durften im Rahmen der Sachleistung bisher nur die Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Leistungen abrechnen. Ab Januar 2013 können sie nun auch Aufwendungen für „häusliche Betreuung“ gegenüber der Pflegekasse geltend machen: Hierunter fällt etwa, dem Pflegebedürftigen aus der Zeitung vorzulesen oder mit ihm spazierenzugehen. Mit der Pflegekasse abgerechnet wird über über sogenannte Leistungskomplexe. Außerdem müssen Pflegedienste ihren Kunden künftig auch anbieten, dass Leistungen im Rahmen eines Stundensatzes nach der tatsächlich aufgewendeten Zeit abgerechnet werden.
  • Mehr Unterstützung für Pflegepersonen

    Mindestens 14 Stunden pro Woche muss die Pflegeperson in Zukunft Angehörige unterstützen, damit die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Während die Mindestpflegezeit bisher bei einem Pflegebedürftigen erreicht werden musste, können ab 1. Januar 2013 die Zeiten bei verschiedenen Pflegebedürftigen zusammengezählt werden.

  • Pflegebegutachtung: Strafzahlung bei zu langer Bearbeitungszeit

    Wird ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt, muss die Begutachtung innerhalb von fünf Wochen erfolgt sein und die Pflegekasse einen Bescheid über einen Leistungsanspruch erstellt haben.

     

    Bereits seit 30. Oktober 2012 müssen die Pflegekassen für jede angefangene Woche, die über die Frist hinausgeht, 70 Euro zahlen. Versicherte müssen diesen Betrag selbst einfordern, sobald klar ist, wie weit die Kasse die Frist überschritten hat.
  • Schnellere Beratung durch Pflegekassen

    Die Pflegekassen sind schon seit vielen Jahren verpflichtet, ihre Versicherten umfassend zu beraten und zu begleiten. Bereits seit 30. Oktober 2012 müssen sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Antrag gestellt wurde, einen Beratungstermin anbieten. Alternativ können sie einen Gutschein für eine Beratung bei einer anderen Einrichtung ausgeben.

  • Anschubfinanzierung für neue Pflege-Wohngemeinschaften und Zuschuss für Präsenzkraft
    Wollen mehrere Pflegebedürftige eine Wohngemeinschaft gründen, fehlt es häufig an der geeigneten Wohnung. Damit eine vorhandene Wohnung auf die Bedürfnisse einer Pflege-Wohngemeinschaft umgebaut werden kann, gibt es von der Pflegekasse schon seit 30. Oktober 2012 einmalig 2.500 Euro pro Bewohner als Anschubfinanzierung. Der Betrag ist je Wohngemeinschaft auf 10.000 Euro gedeckelt. Leben mindestens drei Pflegebedürftige (mindestens Pflegestufe I) dauerhaft zusammen in einer Wohnung, erhalten sie bereits seit 30. Oktober 2012 jeweils 200 Euro pro Monat von ihrer Pflegekasse, um damit eine sogenannte Präsenzkraft zu finanzieren. Neben pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten soll sie auch organisatorische Aufgaben übernehmen. Das Geld für die Präsenzkraft wird zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt.
  • Staatlicher Zuschuss für private Pflege-Tagegeldversicherung

    Vater Staat gibt einen Zuschuss von 60 Euro pro Jahr, wenn ab 1. Januar 2013 freiwillig eine Pflege-Tagegeldversicherung abgeschlossen wird. Voraussetzung: Der Versicherte muss hierin mindestens 120 Euro jährlich an Prämien einzahlen. Außerdem muss die Versicherung allen Interessenten offen stehen und ohne vorherige Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden können. Ob sich das jeweilige Angebot des Versicherers lohnt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Quelle:VBZ Bawue