Schornsteigfegermonopol

Künftig dürfen auch freie Schornsteinfeger zum Kehren aufs Dach steigen. Wer aus Sonne Strom gewinnt, muss die Einspeisung ins Stromnetz regeln können. In Mehrfamilienhäusern werden nun Warmwasserzähler Pflicht. Neue Label weisen auf sparsame Raumklimageräte und Wäschetrockner hin.

Schluss mit Gebietsschutz für Schornsteinfeger

Zum 1. Januar 2013 fällt das sogenannte Kehrmonopol: Kam der Bezirksschornsteinfeger bislang unaufgefordert ins Haus, müssen Hausbesitzer nun selbst aktiv werden, damit Heizungsanlagen und Kamine

in dem Rhythmus gewartet und gereinigt werden, wie es ihr Feuerstättenbescheid vorschreibt. Denn das neue Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk eröffnet Hausbesitzern nunmehr die Möglichkeit, auch Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik mit den Reinigungs- und Wartungsaufgaben zu beauftragen – sofern sie als freie Schornsteinfeger bei der Handwerkskammer zugelassen sind. Vorteil für Kunden: Während der Bezirksschornsteinfeger einen festen Preis gemäß der Gebührenordnung verlangt, kalkulieren die freien Schornsteinfeger ihre Preise selbst. Angesichts von Angebot und Nachfrage sind daher künftig niedrigere Preise zu erwarten.

Der Bezirksschornsteinfeger ist aber keineswegs ein Auslaufmodell: Im Rahmen der Feuerstättenschau nimmt er die hoheitliche Aufgabe wahr, in einem Turnus von bisher fünf Jahren (in Zukunft 3,5 Jahre) die sicherheitsrelevanten Bestandteile der Heizungsanlage wie zum Beispiel Abgasleitungen zu prüfen. Dabei legt er zudem fest, welche Kehrarbeiten anfallen. Auch nimmt er neue Kamine sicherheitstechnisch ab. Ab 2014 werden die Bezirksschornsteinfeger im Rahmen einer Ausschreibung für sieben Jahre ausgewählt. In diesem Zeitraum müssen sie sich dann zweimal die Feuerstätten in den Häusern anschauen.

Photovoltaik: Sonnenverstromer werden Netzmanager

Alle Photovoltaik-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden oder noch werden, müssen spätestens zum zum 1. Januar 2013 technische Vorgaben zur Netzsicherheit umsetzen. Was bislang nur für große Anlagen Pflicht war, gilt nun auch für Mini-Stromerzeuger mit höchstens 30 Kilowatt Leistung. Hintergrund: Weil der Ausbau der Stromnetze nur langsam voranschreitet, wird befürchtet, dass diese durch den wachsenden Zufluss von Sonnen- und Windenergie an ihre Grenzen stoßen könnten. Deshalb müssen – nach Paragraf 6 des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) – alle neu installierten Photovoltaik-Anlagen so ausgestattet sein, dass entweder der Netzbetreiber in Spitzenzeiten die Stromeinspeisung (fern-)regeln kann (Einspeisemanagement) oder die maximale Einspeiseleistung der Anlage von vornherein und dauerhaft um 30 Prozent reduziert wird (Kappung).

Neue Vorgaben zur Warmwasserabrechnung

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen Wohnungen bis Ende 2013 mit Warmwasserzählern ausrüsten. Während es bisher möglich war, den Anteil der Heizenergie für die Warmwassererwärmung pauschal zu ermitteln, schreibt die Heizkostenverordnung fortan vor, dass die Menge nunexakt per Wärmezähler erfasst werden muss. Hintergrund: Weil Häuser immer besser gedämmt sind, geht ein immer größerer Teil der Heizenergie nicht für die Raumwärme, sondern dafür drauf, warmes Wasser zu erzeugen. Die neuen Wärmezähler messen die Wassermenge beim Einfluss wie auch beim Abfluss aus der Wohnung. Damit lässt sich die Wärmeabgabe für jede Wohnung in Kilowattstunden angeben. So können die Kosten genauer und somit gerechter verteileilt werden als mit der jetzigen pauschalen Abrechnung. Nur wenn die Erfassung mit einem unzumutbar hohen Aufwand bzw. sehr hohen Kosten verbunden ist, kann der Vermieter von dieser Pflicht befreit werden. Die Ausstattung seiner Wohnung mit den neuen Zählern muss der Mieter dulden. Sind die Zähler nicht bis Ende 2013 installiert, können Mieter die Heizkostenabrechnung um 15 Prozent kürzen.

Neue Energielabel für Raumklimageräte und Wäschetrockner

Bislang werden die effizientesten Raumklimageräte mit einem „A“ versehen. Ab Januar 2013 gibt es auch die Klassen „A+“, „A++“ und „A+++“. Das Label ist Pflicht für Klimageräte bis 12 Kilowatt Kühl- bzw. Heizleistung.

Ab 29. Mai 2013 müssen Wäschetrockner ein neues Energielabel haben: Wurden Geräte bislang gemäß ihrer Energieeffizienz in die Klassen A bis G eingeteilt, gibt es auch hier künftig die Erweiterung um die Klassen „A+“, „A++“ und „A+++“. Anstatt wie bislang pro Trockenvorgang wird der Stromverbrauch dann in Kilowatt pro Jahr angegeben. Vorgeschrieben ist zudem, die Geräuschentwicklung während des Trocknens zu deklarieren.

Quelle:VBZ Bawue