Haftlockerung

Die Haftbedingungen der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe wurden vom Oberlandesgericht München gelockert. Besuche der Verteidiger dürfen künftig ohne Trennscheibe stattfinden und auch der Schriftwechsel zwischen ihnen wird nicht mehr inhaltlich kontrolliert. Terrorisitische Betätigungen Zschäpes aus der Haft heraus, seien nicht zu befürchten.