Änderungen 2013

  • Änderungen im bereich „Finanzen“ ab 2013
  • die Grenzwerte in der gesetzlichen Sozialversicherung wieder leicht steigen. Dadurch fallen für Besserverdiener höhere Krankenkassenbeiträge an. (Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt von brutto 45.900 auf 47.250 Euro, die Versicherungspflichtgrenze von 50.850 auf 52.200 Euro).
  • die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von 400 Euro auf 450 Euro steigt. Personen, die ab Januar einen Minijob aufnehmen, unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung – und das mit geringen Beiträgen. Alternativ können sich Arbeitnehmer hiervon befreien lassen. Allerdings verlieren Sie damit den Anspruch auf die kompletten Leistungen der Rentenversicherung, z. B. Erwerbsminderungsrente oder Reha-Maßnahmen.
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  • gesetzlich Krankenversicherte zur Pflegeversicherung nunmehr 2,05 statt 1,95 Prozent des Bruttogehalts zahlen müssen, Kinderlose 2,3 statt 2,2 Prozent.
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  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 auf 18,9 Prozent gesenkt wird. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung dagegen wird in den alten Bundesländern von 67.200 auf 69.600 Euro erhöht (in Ost von 57.600 auf 58.800 Euro).
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  • die Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal entfällt.
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  • bei der Betriebsrente alle Beiträge zu Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds bis zu 2.784 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Darüber hinaus sind weitere 1.800 Euro steuerfrei, sofern keine pauschalversteuerte Altersversorgung aus Zeiten vor 2005 fortgeführt wird.
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  • das Bundesministerium der Finanzen das von Privatkunden in zinsgünstigeren Zeiten sehr geschätzte Angebot von neuen Bundesschatzbriefen, Finanzierungsschätzen und Tagesanleihen abgeschafft hat. Auch die kostenlose Verwahrmöglichkeit in Depots bei der Finanzagentur fällt weg. Bestehende Konten genießen noch Bestandsschutz.
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  • ab April 2013 mehr Studenten einen KfW-Studienkredit bekommen können. Die Altersgrenze wird von derzeit 34 Jahre auf 44 Jahre erhöht. Die staatliche Förderbank KfW gewährt dann auch Kredite für ein Zweit-, Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium und die Promotion. Weitere Informationen gibt es bei der KfW in der Rubrik Studienkredite.
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  • beginnend ab Mai 2013 neue Euro-Geldscheine mit neuen Sicherheitsmerkmalen eingeführt werden, die noch fälschungssicherer sein sollen.
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    Diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und mit weiteren Änderungen und Neuerungen wird sich jeder konfrontiert sehen.

    Altersvorsoge – in Planung:

     

    Altersvorsorgesparer, die in 2013 einen für die staatliche Förderung zugelassenen Riester-Vertrag oder eine steuerbegünstigte Rürup-Rente abschließen wollen, können auf etwas mehr Transparenz und besseren Durchblick hoffen. So ist ein neues „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ in Planung. Dieses beinhaltet die Einführung eines vor Vertragsabschluss auszuhändigenden Informationsblattes zur besseren Vergleichbarkeit.

    Bei den Riester-Verträgen sollen zudem die Wechselkosten in der Höhe begrenzt werden und bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) sind zahlreiche Vereinfachungen geplant. Zukünftig soll es beispielsweise flexiblere Entnahmemöglichkeiten vom angesparten Kapital und eine geringere nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos geben.

    Bei der zertifizierten Rürup-Rente sind ab 2013 76 Prozent der Beitragszahlungen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Wer als Single den Höchstbetrag von 20.000 in eine Rürup-Rente investiert, kann daher bis zu 15.200 Euro von der Steuer absetzen. (Bei Ehepaaren beträgt der Höchstbetrag 40.000 Euro, so dass bis zu 30.400 Euro abgesetzt werden können.)

    Durch die Umsetzung des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes werden die vorgenannten Förderhöchstbeträge in 2013 voraussichtlich auf 24.000 bzw. 48.000 Euro erhöht. Besonders aus dem Grund, weil ab 2013 erstmals auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente vom Staat gefördert werden soll.

    Diese – derzeit noch nicht angebotenen – Policen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt förderfähig zu sein. So muss u. a. eine lebenslange Leibrente versichert sein.

    Wann das Gesetz verabschiedet wird, ist noch offen. Vorgesehen ist aber, dass es rückwirkend ab 1. Januar 2013 in Kraft treten soll.

    Quelle:VBZ Niedersachsen