Schutzschirmverfahren erklärt

Dazu haben wir einen interessanten Artikel im Internet gefunden, der das Verfahren gut und genau erklärt. Wir sind ja keine Juristen, deshalb hier der Link zu dem Artikel:

Mit Wirkung zum 1. März 2012 hat die Insolvenzordnung teils erhebliche Veränderungen erfahren. Zukünftig soll die Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen erleichtert werden. Mittel zum Zweck sind das sog. Schutzschirmverfahren sowie die Eigenverwaltung. Flankiert wird das Schutzschirmverfahren durch eine Stärkung der Gläubigerstellung sowie durch die Möglichkeit, Forderungen von Gläubigern in Haftkapital umzuwandeln.

https://www.kanzlei-uhle.de/insolvenz-schutzschirm-fuer-unternehmen/