Postbank und das Thema „Glück“

Mit einer jährlichen Verzinsung von „bis zu 2,75 % p.a.“ hatte die Postbank ihr Produkt „Gewinn-Sparen“ im Internet beworben. Aber kann ein Anleger diesen Zinssatz bei einer einjährigen Anlage tatsächlich erhalten? Wir haben nachgerechnet.

Was bietet das Produkt „Gewinn-Sparen“?

Bei einer Anlage ab 50.000 Euro wird das Guthaben mit einer variablen Basisverzinsung von derzeit 1,15 % p.a. verzinst. Zudem besteht die Chance eine zusätzliche Verzinsung in Höhe von 0,6 % p.a. zu erhalten, wenn die Endziffer der Gewinnzahl der Auslosung der Aktion Mensch eine Zahl von 81-99 ist. Außerdem erhält der Kunde einen Extra-Bonus für bis zu sechs Monaten in Höhe von 1,0 % p.a. für neu eingezahltes Geld.

Puuh, da muss eine Menge zusammen kommen, damit es mit der höchsten Verzinsung klappt. Doch bei dem Konditionensalat scheint die Postbank selbst den Überblick verloren zu haben. Denn rein rechnerisch kann der Kunde den Zins von 2,75 % p.a. nur erreichen, wenn er das Konto nach 6 Monaten kündigt. Legt er sein Geld hingegen für ein Jahr an, so liegt die Verzinsung lediglich bei bis zu 2,25 % p.a.

Diese irreführende Werbung haben wir am 13. Februar 2013 abgemahnt. Die Postbank reagierte prompt: Am 20. Februar gab die Bank eine Unterlassungserklärung ab und änderte ihren Internetauftritt. Der Kunde erfährt nunmehr, dass eine Verzinsung in Höhe bis zu 2,75 % für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten möglich ist.

Aber egal ob 2,75 % p.a. oder 2,25 % p.a., sollten Sie nicht vergessen:

Auch der Zins von 2,25 % ist nicht zu erreichen,

  • wenn der Kunde weniger als 50.000 Euro anlegt oder
  • wenn der Kunde innerhalb des Zeitraums vom 1.3.2013 bis zum 31.08.2013 (sechs Monate) Verfügungen – gleich welcher Höhe – über das Konto vornimmt oder
  • wenn Fortuna ihm nicht hold ist und nicht monatlich bei der Aktion Mensch die Endziffern 81- 99 ausgelost werden

Quelle:VBZ Hamburg