Wem gehört das Geld?

Seit 2008 stehen Kunden mit Lebens- und Rentenversicherungspolicen bei der Auszahlung die sogenannten „Bewertungsreserven“ zu – ein Teil des Vermögens, das die Versicherer in den Jahrzehnten zuvor mit dem Geld ihrer Kunden erwirtschaftet haben. Dazu hatte das Bundes­verfassungs­gericht den Gesetzgeber verdonnert.

Doch das passt der Branche nicht. Die möchte gern die Ansprüche beschneiden – immerhin geht es um rund 37 Milliarden Euro bis 2025. So hat sie dem Bundestag ein Gesetz in die Feder diktiert, mit dem die Ansprüche der Kunden massiv beschnitten werden sollen – im Einzelfall um 10.000 Euro oder gar mehr!

Durch öffentlichen Druck wurde aber beschlossen, den Vermittlungs­auschuss einzuschalten. Doch hier konnte am 29. Januar 2013 keine Einigung erzielt werden. Nun muss erneut – am 26. Februar 2013 – verhandelt werden.

Jeder, der eine Lebens- oder Rentenversicherung hat, die demnächst ausläuft (sei es regulär oder durch Kündigung) wird von den Kürzungen betroffen sein! Helfen Sie, dass dieses Gesetz, das wir für eine unver­schämte Enteignung der Versicherungs­nehmer halten, gestoppt wird!

Schreiben Sie an Ihren Abgeordneten

Die Adresse finden Sie unter www.bundestag.de. So könnte Ihr Brief/Ihre E-Mail lauten:

„Es werden gesetzliche Änderungen an meiner Beteiligung an Bewertungs­reserven bei der Lebensversicherung diskutiert. Setzen Sie sich dafür ein, dass dieses Gesetzesvorhaben, das Verbraucherschützer als unverschämte Enteignung der Versicherungsnehmer bezeichnen, gestoppt wird!“

Schreiben Sie an Ihren Versicherer

Um zu erfahren, ob und wie stark Sie betroffen sind, schreiben Sie an Ihren Versicherer wie folgt:

„Es werden gesetzliche Änderungen an meiner Beteiligung an Bewertungsreserven diskutiert. Ich möchte wissen, inwieweit ich von diesen Änderungen betroffen bin. Ich bitte Sie, mir folgende Informationen mitzuteilen:

  1. Auszahlungssumme bei Kündigung zum nächstmöglichen Kündigungstermin
  2. Garantierte sowie prognostizierte Auszahlungssumme bei Fortsetzung des Vertrages zu den vereinbarten Konditionen. Basis der Prognose soll die derzeitige Rechtslage sein, welche eine hälftige Beteiligung an Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere vorschreibt
  3. Garantierte sowie prognostizierte Auszahlungssumme bei Fortsetzung des Vertrages zu den vereinbarten Konditionen, wenn die Gesetzesnovelle nach der vom BMF vorgelegten Kompromisslösung (sogenannte Härtefallregelung) umgesetzt würde.“

Bekommen Sie keine vernünftige Antwort, beschweren Sie sich ebenfalls bei Ihrem Abgeordneten. 

Hintergrund

Die Branche behauptet, es gehe ihr wegen der anhaltenden Niedrig­zins­phase schlecht. Es falle ihr schwer, den Versicherten bei Ablauf der Lebensversicherung die garantierte Mindestverzinsung auszuzahlen. Deswegen soll der Gesetzgeber die Regeln ändern und die Auszahlung der Bewertungsreserven verringern.

Doch hat zum Beispiel die Zeitschrift „Öko-Test“ in ihrer Ausgabe vom Februar 2013 nachgewiesen, dass sich die Garantiezinsen „locker finanzieren“ lassen. Ohnedies zahlen die Lebensversicherer bereits niedrigere Überschussbeteiligungen an ihre Kunden aus. Ein Stopp oder eine Kürzung der Bewertungsreserven macht also die Versicherer nur noch reicher, und die Kunden ärmer.

Quelle:VBZ Hamburg