Ausschuss für Finanzstabilität

Der neu geschaffene Ausschuss für Finanzstabilität hat mit dem heutigen Tag seine Tätigkeit aufgenommen. Die konstituierende Sitzung findet unter Leitung des Bundesministers der Finanzen und in Gegenwart des Präsidenten der Deutschen Bundesbank, der Präsidentin der BaFin sowie des Vorsitzenden des Leitungsausschusses der FMSA statt.

Der Ausschuss wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 28. November 2012 geschaffen und soll künftig einmal pro Quartal tagen.

Die Notwendigkeit, die makroprudentielle (gesamtwirtschaftliche) Aufsicht zu stärken und enger mit der mikroprudentiellen (institutsspezifischen) Aufsicht zu verzahnen, ist eine der wesentlichen Konsequenzen aus der Finanzkrise seit 2008. Seither wurde die gesamtwirtschaftliche Überwachung an verschiedenen Stellen intensiviert.

Quelle:BaFin