VBZ Hamburg berichtet zum Thema „illegale Downloads“

Illegaler Download, Verstoß gegen das Urheberrecht! Das sind schwere Vorwürfe gegenüber meist harmlosen Surfern, denen immer öfter anwaltliche Abmahnungen wegen angeblicher (oder tatsächlicher) Rechtsverstöße ins Haus flattern. Meist wird den Betroffenen vorgeworfen, sie hätten illegal urheberrechtlich geschützte Video- und Musikdateien in Tauschbörsen wie emule, kazaa, edonkey, bittorrent etc. „downgeloaded“.

Die Tauschbörsenfalle

Den meisten Verbrauchern ist allerdings völlig schleierhaft, was da passiert sein soll – und dass man in einer Tauschbörse nicht nur Musik bekommt, sondern auch gleichzeitig anderen Tauschbörsennutzern zur Verfügung stellt, fällt vielen Surfern gar nicht auf. Gerade Kinder und Jugendliche tappen oft arglos in die Tauschbörsenfalle, und deren Eltern erleben dann ein böses Erwachen.

Urheberrechtsverletzungen durch Facebook?

Zunehmend geraten auch soziale Netzwerke ins Visier der Abmahnkanzleien. Wer auf Facebook und Co. Bilder, Musik oder Videos „postet“, „teilt“ oder „gefällt mir“ klickt, trägt automatisch zur Weiterverbreitung von urheberrechtlich-geschütztem Material bei. Dies gilt auch, wenn man selbst zum Beispiel kein Material auf Youtube hochgeladen hat, sondern nur ein Video eines Dritten verlinkt. Wer sein Profilbild nicht aus eigener Hand oder freien Quellen bezieht, kann ebenso abgemahnt werden.

Das böse Erwachen

Die abgemahnten Verbraucher erhalten ein Schreiben der Kanzleien, welches den konkreten Rechtsverstoß darlegt. Den Betroffenen verbleibt nur eine sehr kurze Frist (zumeist 3-5 Tage), in der sie eine dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und an die Kanzlei zurückzusenden haben. Dazu gibt es eine saftige Rechnung der Rechtsanwälte. Nicht selten geht das für die Abgemahnten an die finanzielle Leistungsgrenze, insbesondere, wenn mehrere Kanzleien kräftig mitverdienen wollen. Das können ganz schnell mehrere tausend Euro werden – für den Normalverdiener nicht zu machen. Eine Infobroschüre rund ums Thema „Upload – Download. Rechte im Internet” hat speziell für Jugendliche die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz herausgegeben.

Unser Ratschlag

 Urheberrechtsverstöße sind keine Bagatellen. Wer sie begeht, schadet anderen. Dennoch: Die anwaltlichen Aufforderungen zur Abgabe von Erklärungen sind zum Teil gar nicht begründet oder zu weitgehend. Die Anwaltsrechnungen sind oft deutlich überzogen.

Wir raten dringend davon ab, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Beratung zu unterschreiben und zurückzusenden! Es können Ihnen hierdurch erhebliche rechtliche Nachteile entstehen.

Wir fordern von der Politik

Jeder Internetnutzer sollte zunächst eine Warnung ohne Schadensersatzforderungen oder Anwaltsrechnung bekommen, wenn er Urheberrechte im Internet verletzt. Für den normalen Nutzer ist es oft schlecht möglich, bei Internetangeboten kostenpflichtige von kostenlosen zu unterscheiden. Unserer Erfahrung nach möchten die Verbraucher keine Urheberrechte verletzen und haben Respekt vor der Leistung anderer. Sie sind sich nur in den allermeisten Fällen nicht klar darüber, was auf ihren Rechnern (oder denen ihrer Kinder!) und über ihre Internetanschlüsse geschieht.

Regeln Sie also das Urheberrecht so, dass Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden können. Behalten Sie dabei aber auch die Situation der Verletzer im Blick. Der Minderjährigenschutz darf nicht ausgehebelt werden!

Machen Sie außerdem Medienkompetenz und Datenschutz zum Schwerpunkt in den Schulen.

Wir fordern von den Rechtsanwälten, die die Abmahnungen verschicken

Suchen Sie sich ein anderes lukratives Betätigungsfeld. Natürlich sollten Urheberrechtsverletzungen nicht geduldet werden. Aber dient es der Sache, wenn ganze Familien in den finanziellen Ruin getrieben werden? Wäre es hier nicht standesgemäß, Augenmaß zu beweisen und es bei Warnungen (wohlgemerkt: nur für Erstfälle. Wer gewarnt wurde, und erneut eine Urheberrechtsverletzung begeht, kann auch u.E. keine Nachsicht verlangen.) zu belassen?

Wir helfen den Betroffenen

Haben auch Sie (oder Ihre Kinder) eine solche Abmahnung erhalten und wird Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt? Die Verbraucherzentrale Hamburg hilft betroffenen Verbrauchern. In vielen Fällen kann der Vorwurf durch die Abgabe einer modifizierten Erklärung und eine deutlich niedrigere Zahlung ausgeräumt werden.

  • Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie.
  • Wir bewerten die von den Anwälten geforderte Unterlassungserklärung.
  • Wir geben Ihnen Hinweise, wie die Erklärung modifiziert werden sollte, damit sie Ihnen nützt und nicht schadet.
  • Wir sagen Ihnen, wie Sie auf die Schreiben antworten sollten.

 

Schriftliche und persönliche Beratung
Senden Sie uns eine E-Mail an urheberrecht@vzhh.de, oder reichen Sie die kopierten Unterlagen per Fax 040-24832-2289 oder per Post (Kirchenallee 22, 20099 Hamburg) ein. Bitte geben Sie dabei eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer für unsere Rückmeldung an. Da die Fristen meist kurz sind, empfehlen wir eine Beratung per E-Mail. Werden Unterlagen per Post an uns gesandt und auch von uns per Post zurück geschickt, ist die gesetzte Frist meist abgelaufen. Bitte sehen Sie auch in Ihrem SPAM-Filter nach, ob unsere Mails dort „hängen geblieben” sind!

 Immer am Mittwochvormittag können Sie außerdem zwischen 10 und 14 Uhr ohne vorherige Anmeldung persönlich zu uns in die Verbraucherzentrale kommen.

Sowohl die schriftliche als auch die persönliche Erstberatung kosten 60 Euro pro 30 Minuten, die Folgeberatung 30 € pro 15 Minuten. Eine Ermäßigung können wir leider nicht gewähren.