Interessantes Urteil

Werden mehrere Millionen Mobiltelefonnummern mittels Computer so kurz angewählt, so dass die Angerufenen keine Gelegenheit haben, an ihr Mobiltelefon zu gehen und rufen diese zurück, ohne zu wissen, dass es sich um eine teure Mehrwertdienstnummer handelt, so handelt es sich um einen Betrug. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.