Jochen Resch antwortet auf unsere Anfrage – „Gemeinsamer Gläubigervertreter Infinus“

Hallo und guten Morgen, Herr Bremer,

Der gesamte Vorgang um die Bestellung des Insoverwalter und des gemeinsamen Vertreters ist fragwürdig! Das neue Insolvenzrecht gibt Möglichkeiten, von anwaltlicher Seite den Ablauf und die vorläufige Bestellung entscheidend zu beeinflussen. Ich werde einem gemeinsamen Vertreter nicht zustimmen! Wir brauchen keinen.

 

Mit besten Grüßen aus Berlin

Jochen Resch