Interessante Antwort vom AG Dresden auf unsere Anfrage zum Thema “neue Gläubigerversammlung FUBUS- OSV”

Die Pressesprecherin des AG Dresden, Frau Birgut Keeve hat uns dazu geantwortet. Aus unserer Sicht wäre das doch ganz einfach zu lösen. Alle bereits an Herrn Gloeckner erteilten Vollmachten werden für nichtig erklärt, soweit Herr Gloeckner diese nach dem Versenden des Schreibens durch den Insolvenzverwalter bekommen hat. Mittlerweile gibt es ja mehr Bewerber, die man dann, wenn man an einem gemeinsamen Gläubigervertreter festhalten will, mit auf das neue Einladungsschreiben setzen kann. Wir fragen uns allerdings, wo ist das Problem für den Insolvenzverwalter, mit 20 Anwälten (mehr werden es dann wohl nicht sein) in eine Korrespondenz zu gehen? Zitat:

Sehr geehrter Herr Bremer,

zu Ihrer erneuten Anfrage kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass es derzeit seitens des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dresden umfassende Überlegungen gibt, wie die erneut durchzuführende Ordnerschuldverschreibungsgläubigerversammlung gestaltet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen