Metzger Sachwert GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das Unternehmen bzw. dessen Inhaber ordnet man in anderen Berichten der S&K zu.

In dem Verfahren über den Antrag d. Metzger Sachwert GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Metzger Marvin, geboren am 27.03.1981, Merkelstraße 1 c, 63739 Aschaffenburg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 11807- Schuldnerin – Geschäftszweig: Grundstücks- und Wohnungswesen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird am 16.05.2014
um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Frank Schmitt
Frohsinnstraße 29, 63739 Aschaffenburg
Telefon: +49(6021)58518-0
Telefax: +49(6021)58518-110
Email: phoenixgmbh@schubra.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 27.06.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens),
160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) 271
(Beantragung einer Eigenverwaltung) und 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 24.07.2014
10:20 Uhr
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 3/5, Amtsgericht Aschaffenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 24.07.2014
10:20 Uhr
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 3/5, Amtsgericht Aschaffenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht – 19.05.2014