Rolf Muller Finance: Warnung der Finanzmarktaufsicht vor Angeboten aus Liechtenstein

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die Rolf Muller Finance über keine Bewilligung der FMA, insbesondere nicht als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach dem Gesetz über die Vermögensverwaltung (VVG), welches auf der RL 2004/39/EG basiert, verfügt. Die Rolf Muller Finance ist nicht befugt, Finanzdienstleistungen zu erbringen. Insbesondere darf die Rolf Muller Finance folgende Dienstleistungen nicht anbieten und auch nicht vermitteln:

  •  Portfolio Management
  • Anlageberatung
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben; und
  • Wertpapier- und Finanzanalyse oder sonstige Formen allgemeiner Empfehlung, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten betreffen, die direkt der Kundenbetreuung dienen.

Die Rolf Muller Finance darf zudem keine Vermögenswerte von Kunden entgegennehmen. Sie gibt vor, in Liechtenstein ansässig zu sein, verfügt jedoch über keinen Geschäftssitz in Liechtenstein.