BGH Urteil – Wichtige Neuerung ab dem 1. August 2014

Nach dem jetzt vom BGH  veröffentlichten Urteil vom 3. Juli 2014 (Aktenzeichen XI ZR 147/12) muss eine beratenden Bank den Anleger ab dem 1. August 2014 über alle Arten von Provisionen informieren. Sonst macht sie sich schadenersatzpflichtig. Es stellt sich nur die Frage, ob die  „Mangelberatungen“, die vor dem Stichtag gemacht wurden, mit einfließen.  Wohl eher nicht…