Sicherungsmaßnahmen: Staatsanwaltschaft Saarbrücken – Patrick Reichardt, Verantwortlicher der GEV Medienvertrieb AG & Co. KG und der Prima Konzept Swiss AG & Co. KG

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, Zähringerstraße 12, 66119 Saarbrücken, Aktenzeichen 33 Js 409/12 gegen Patrick Reichardt, Verantwortlicher der GEV Medienvertrieb AG & Co. KG und der Prima Konzept Swiss AG & Co. KG, wegen gewerbsmäßigen Betruges, wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 350.000,00 € des Amtsgerichts Saarbrücken vom 14.09.2012 gegen den Beschuldigten und die GEV Medienvertrieb AG & Co. KG die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

 

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:

? Forderung gegen die Kreissparkasse Saarpfalz in Höhe von 27.408,83 €
? Forderung gegen die VR Bank Rhein-Neckar eG in Höhe von 8.800,00 €
? Forderung gegen die Stadtsparkasse Darmstadt in Höhe von 19.160,81 €.