Ermittlungsverfahren: Erol Arslan/ Invertec GmbH- Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Duisburg

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Duisburg, Koloniestraße 72, 47057 Duisburg, Aktenzeichen 142 Js 156/11, gegen den Erol Arslan, geboren am 19. Januar 1967 in Duisburg, wohnhaft Dr.-Hans-Böckler-Straße 262, 47179 Duisburg, u.a. wegen Betrugs u.a. wurde aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Duisburg vom 04.08.2011, Aktenzeichen 11 Gs 2096/11, gegen die Schuldnerin Imvertec GmbH der nachfolgend aufgeführte Vermögenswert gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt (§ 111i Strafprozessordnung). Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 111d ff. Strafprozessordnung, §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Forderung auf Zahlung gegenüber der Deutsche Postbank AG, Hiltropwall 4–12, 44137 Dortmund, aus dem dortigen Konto Nr. 0925367601 in Höhe von 96.612,67 Euro (Stand: 18. August 2014)