Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Bochum gegen Andreas Günter Oswald

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bochum, Westring 8, 44787 Bochum, Aktenzeichen 911 Js 259/14, gegen Andreas Günter Oswald, geb. am 25.05.1970, derzeit JVA Bochum, wegen Betruges wurden aufgrund – des dinglichen Arrestes in Höhe von 95.597,80 Euro des Amtsgerichts Bochum vom 25.09.2014 (Az.: 64 Gs 2832/14), gegen Andreas Günter Oswald (Schuldner) die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:

Bei der UniCredit Bank AG (Drittschuldnerin), Nagelsweg 49, 20097 Hamburg, ist die Forderung des Schuldners Andreas Günter Oswald auf Auszahlung des Guthabens von dem Konto mit der IBAN DE23302201900014852760 in Höhe von 95.597,80 Euro gepfändet worden. Den Pfändungsbetrag hat die Drittschuldnerin in ihrer Drittschuldnererklärung in voller Höhe anerkannt.

Interessanter Link zu dem Beschuldigten den wir im Internet gefunden haben.

Oswald-Versandhaus meldet sich nicht, ist nicht zu erreichen

Kotalla, Staatsanwältin