Erneute Niederlage für Ergo – Keine Werbung mit sogenannten Kundenanwalt

Die interne Schlichtungsstelle der Ergo-Versicherung darf weiterhin nicht mit ihrem sogenannten Kundenanwalt werben.
Das hat Anfang dieser Woche das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) bestätigt und damit die Berufung der Ergo zurückgewiesen.

Gut so, ein Urteil im Interesse der Kunden.