Insolvenzeröffnungsverfahren: FSC Financial Service Consulting GmbH – Beschluss

Der Werbeslogan des FSC Financial Service Consulting GmbH lautete: Wir holen zurück was Ihnen gehört! – Das ist jetzt erst mal vorbei!

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FSC Financial Service Consulting GmbH, Ganghofer Straße 96, 81373 München, Amtsgericht München , HRB 144668 vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Wolfgang Geg

– wurde am 06.11.2014 um 12:10 Uhr Joachim M. E. Voigt-Salus, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 231 780, Email geschäftlich leipzig@voigtsalus.de, Telefax 0341 231 782 22 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

404 IN 2220/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 06.11.2014