Reglementierung für Crowdinvesting im neuen Kleinanlegerschutzgesetz zu schwach!

Das Thema Crowdinvesting ist ein Schwachpunkt des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes. Liebe Macher des Gesetzes erklärt mir doch mal bitte, warum ein Produkt im Bereich Crowdinvesting, welches nur 999.999 Euro einsammelt, weniger gefährlich sein soll, als ein Produkt welches 1,2 Millionen Euro einsammelt?  Crowdinvesting bis zu dem genannten Betrag bleibt weiterhin von einer Prospektpflicht ausgeschlossen. Warum nicht eine generelle Prospektpflicht ab 50.000 Euro auch bei Crowdinvesting?