Thema: Fallstrick Erweiterung 34f

Viele Finanzvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO planten für 2015, ihre Erlaubnis noch um andere Bereiche, wie zum Beispiel geschlossene Investmentvermögen oder Vermögensanlagen zu erweitern.

Dabei träfen sie jedoch bundesweit auf unterschiedliche Regelungen, die eine vollständige Neubeantragung zur Folge haben können. Manch eine Erlaubnisbehörde will dann eine komplette Neubeantragung mit allen Unterlagen. Dies kann man bei cash-online lesen.

Wo ist das Problem? Solche Überprüfungen der Voraussetzungen sollten von den zuständigen Gewerbebehörden alle 2 Jahre zur Pflicht gemacht werden. Jeder Erlaubnisinhaber sollte unaufgefordert diese Nachweise alle 2 Jahre verbindlich vorlegen müssen. Wer sein eigenes Vermögen nicht im Griff hat, wie soll er Dritte dann zu diesem Thema beraten können?