Insolvenzeröffnungsverfahren: Grundstücksgesellschaft BSB III BV & Co. KG – Anordnung

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRA 38738 B eingetragenen Grundstücksgesellschaft BSB III BV & Co. KG, Brüggering 7 b, 59494 Soest, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Techeurope B. V., Dr. Willem Dreesweg 2, NLD-1185VB Amstelveen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin die Molade Trust Management B. V., Dr. Willem Dressweg 2, NLD-1185VB Amstelveen ist am 28.11.2014, um 14:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

 

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Axel Kampmann, Stembergstraße 38-40, 59755 Arnsberg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

10 IN 177/14
Amtsgericht Arnsberg, 28.11.2014