Insolvenzeröffnungsverfahren: CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG – Anordnung
In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG, Mainfrankenpark 17, 97337 Dettelbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRA 5009, v.d.d. pers. haft. Gesellschafter CSA Verwaltungs GmbH, Dettelbach, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 11740, d.v.d. Kommanditist FT Fonds Treuhand GmbH, Kitzingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 5214, d.v.d.d. GF Herrn Michael Gerulll, Hadergasse 29, c/o JVA, 97421 Schweinfurt, wird
1. zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen heute um 10.45
Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 1 und 2 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Hofstr. 3, 97070 Würzburg,
Tel.: 0931/452029-50.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume des Schuldners
zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Der Schuldner hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22
Abs. 3 InsO.
2. Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 Nr. 2,
1.Alt. InsO.
Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters beschränkt sich zunächst auf die
Sicherung und Erhaltung des Vermögens des Schuldners, § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 InsO.
Würzburg, 17.02.2015