Faktum Finance und die Beraterhaftung

Noch ist hierzu eine Aussage über ein mögliches Haftungsrisiko für die Vermittler, die dieses Produkt an ihre Kunden vermittelten, zu treffen. Nichtsdestotrotz wird es auch hier Anlegerschutzanwälte geben, die versuchen werden, die Vermittler in die Haftung zu bekommen. Auch hier wird den Richtern auch um den Aspekt der “eigenen Plausibilitätsprüfung” und Dokumentation des Beratungsprozesses zu dem jeweiligen Mandanten gehen. Zu sicher kann sich hier kein Berater sein, dass keine Konsequenzen drohen. Erste Reaktionen von Beratern, die offensichtlich Faktum Finance verkauft haben, soll es geben.