CIS Hebelplan – Beratungsfehler

Die von der CIS Deutschland AG aufgelegten Garantie Hebel Plan Fonds galten unter Verbraucherschützern von Beginn an als äußerst risikoreich. Entsprechend Warnungen blieben da natürlich nicht aus. Das Konzept um Gelder von Anlegern zu bekommen war dabei, das die Anleger Lebensversicherungen oder andere Geldanlagen kündigen sollten, um das Geld in die CIS-Fonds zu investieren, da diese angeblich wesentlich bessere Rendite-Chancen bieten würden. Unterstützt wurde das Ganze dann noch durch mediale Veröffentlichungen im Magazin der Freie Berater, den die Vermittler dann bei ihren Beratungsgespräch gerne in der Tasche hatten. In der Realität war es bei den CIS Hebel Plan Produkten aber so, dass die Anleger wohl oftmals nicht über die wahren Risiken Fonds umfassend aufgeklärt wurden.  Das Wort „Totalverlustrisiko“ hat zumindest kaum Jemand von Ihnen dann in den Beratungsgesprächen wirklich gehört, wie uns Anleger mitteilen. Auf Grund dieses Totalverlustrisikos haben bereits mehrere Gerichte in der Vergangenheit entschieden, dass die Fonds nicht für die Altersvorsorge geeignet seien. Das Argument der Altersvorsorge und andere Beratungsfehler sowie fehlerhafte Angaben in den Verkaufsprospekten können den Anspruch auf Schadensersatz nach Meinung so manchen Rechtsanwaltes begründen. Ob aber da überhaupt letztlich noch was zu holen ist wird man abwarten müssen. Auch hier, so unsere Einschätzung, wird der Vermittler dieser Produkte wider der Hauptansprechpartner für die Rechtsanwälte sein. Dabei könnte es aber auch Daniel Shahin als den Vertriebsmacher treffen, wie man so von so manchem Anwalt hört. Auch Thomas Heinzinger wird sich sicherlich nun auf so manche Klage einstellen müssen.