Touch Management Ltd. & Co. KG – Verfügung der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Touch Management Ltd. & Co. KG, Nürnberg, die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts mit Bescheid vom 24. August 2015 aufgegeben und die Einstellung der ebenfalls unerlaubt erbrachten Anlagevermittlung angeordnet.

Auf Grundlage einer „Vereinbarung bezüglich einer gemeinsamen Partizipation am Währungs- und Devisenhandel; im speziellen Binäre Optionen (Joint-Venture-Vereinbarung)” beteiligten sich Gesellschafter an der Touch Management Ltd. & Co. KG. Das Investmentgeschäft der Touch Management Ltd. & Co. KG  war wegen der kollektiven Vermögensverwaltung nicht zulässig. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft unrechtmäßige Anlagevermittlung, indem sie Zeichnungsscheine/Kaufanträge für Aktien der New York International Traders, Inc., Beaverton, Oregon, USA, entgegennimmt und weiterleitet.
Die Touch Management Ltd. & Co. KG verfügt weder über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB noch über eine Erlaubnis nach dem KWG.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.