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Captura GmbH – Ist der Treuhänder in der Mit-Haftung?

Nun, wir sind keine Juristen, aber natürlich stellt sich die Frage in der Situation, in der sich das Unternehmen Captura GmbH nun befindet, nachdem der Insolvenzverwalter „Masseunzulänglichkeit“ angezeigt hat. Klar, dass man hier dann die Frage stellt. Wir in der Redaktion gehen davon aus, dass die sicherlich auch von involvierten Anlegerschutzanwälten hinterfragt werden wird. Treuhänder der Captura GmbH, laut deren Webseite, war die Rechtsanwaltskanzlei Grasmüller & Wehner. Als bestellter Treuhänder für die Captura GmbH ist die Kanzlei Grasmüller & Wehner ein wichtiger strategischer Partner. Hr. Wehner verfügt über profunde Kenntnisse im Bereich des Kapitalanlagenrechts sowie der Immobilienbranche und eignet sich daher optimal für diese Funktion. So heißt es in der Eigendarstellung der Kanzlei. Da könnte man dann sarkastisch die Frage stellen „wenn Masseunzulänglichkeit das Ergebnis der Beratung des Treuhänders war, wo ist der Sachverstand auf der Strecke geblieben?“

http_www.captura-gmbh.com_site_2013-03-07-09-36-37_netzwerkpa [1]