Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und LombardClassic3 GmbH & Co. KG: Nur die Wandlung in eine AG hilft aus unserer Sicht weiter

Es wird das große Unterfangen im Jahre 2015 sein, die Anlegergelder der genannten Gesellschaften zu retten, so die Rechtsanwälte Dr. Thomas Pforr und Daniel Blazek unisono in einem Telefingespräch, das wir mit beiden Herren zwsichen den Feiertagen geführt haben. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen alle Beteiligten davon aus, das die noch vorhandenen Pfänder und das noch vorhandene Geld auf den Konten der Gesellschaft dem Wert entspricht der buchhalterisch vorhanden sein muss, heißt es sollte keine großen Abweichungen geben.

Ob das so ist, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, das werden wir dann Ende März 2016 genau wissen, denn bis dahin soll es eine unabhängige Einwertung und aktualisierte Pfandliste der derzeit noch vorhandenen Pfänder geben die in der Verwahrung der Gesellschaften sind.

Spannender ist natürlich sicherlich die Frage “ was sind die Pfänder WERT, wennn ich diese verwerten muss? Genau, so Rechtsanwalt Daniel Blazek das ist die Frage die Niemand, auch nicht der der jetzt die Einwertung der Pfänder vornimmt, letztlich beantworten kann, können wird. Es ist der eingeschätzte Wert zu diesem Zeitpunkt, der Morgen schon wesentlich Höher, aber auch Niedriger sein könnte.

Genau das ist das Problem, muss man Pfänder die verfallen sind zu einem „für die Verwertung des Pfandes ungünstigen Zeitpunkt verkaufen, oder kann man warten bis der Zeitpunkt für die Verwertung des Pfandes besser ist?“.

Das kann man nur mit einem gesellschaftrechtlichen Konstrukt, das genau diese Möglichkeit auf den richtigen Zeitpunkt zu warten, dann auch ermöglicht. Die bisher hierfür gewählte gesellschaftsrechtliche Konstellation zumindest war nicht die Richtige. Das muss man ganz klar so sagen, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen in dem mit der Redaktion geführten Telefongespräch.

Nochmals wiesen beide Rechtsanwälte daraufhin, das es zum jetzigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte dafür gibt, das es in den Gesellschaften nicht korrekt zugegangen sein könnte. Vereinzelt gab es da ja bereits zum jetzigen Zeitpunkt Gerüchte in Foren im Internet.Hier muss man wirklich bis zum 31. März 2016 abwarten, was bei der Neubewertung der Pfänder herauskommt.

Natürlich wird parallel versucht, gemeinsam mit der noch tätigen Geschäftsführung der beiden Gesellschaften, das Thema insgesamt Stück für Stück aufzuarbeiten, auch herauszufinden wo gab es Verluste für die Gesellschaft und wo gab es Fehleinschätzungen von Pfandwerten, wenn es diese gab wer hat die vorgenommen (Frage der Verantwortlichkeit), und gab es auch möglicherweise betrügerische Handlungen von Pfandeinreichern, die dann von der Gesellschaft gar nicht bzw. zu spät bemerkt wurden.

Man kann diesen Artikel sicherlich noch unendlich weiterschreiben, aber es würde immer auf das Gleiche hinauslaufen. Wir brauchen einen gesellschaftsrechtlichen Wandel mit der Zustimmung jedes Anelgers um das Geschäft fortführen zu können und dann letztlich zu dem tatsächlichen Erfolg machen zu können, wie dieser geplant war.

Dr. Thomas Pforr (mit vielen Anlegermandaten ausgestattet) und Daniel Blazek (Vermittleranwalt) wollen da an einem Strang für die Anleger ziehen. Wir wollen „retten und weiterführen nicht kaputtmachen und abwickeln. Es kann nicht sein, dass immer in solchen Fällen zusätzlich und noch vorhandenes Geld dann vernichtet wird oder von einem Insolvenzverwalter abkassiert wird“. Da haben beide Rechtsanwälte wohl recht.

Hoffen wir das es funktioniert!