P & P AG Zwickau mit 7-stelligem Bilanzverlust – Welcher Kapitalanleger erwirbt da noch eine Immobilie?

Nun, mit der Insolvenz der Licon Unternehmensgruppe erreichen uns immer mehr Anfragen zu Unternehmen die Immobilien zur Kapitalanlage anbieten. So nun auch zum Unternehmen P&P AG aus Zwickau. Das Unternehmen ist auch Anbieter von Immobilien zur Kapitalanlage, also im gleichen Marktsegment wie das Unternehmen Licon aus Leipzig. Mithin gelten hier natürlich die gleichen Prämissen, wenn es um den Erwerb einer Immobilie geht. Als wirtschaftlich starkes Unternehmen würde ich das Unternehmen sicherlich nicht bezeichnen, denn das Stammkapital und Gewinnrücklagen kann man doch schon als sehr “angegriffen” ansehen. das Eigenkapital beträgt nur noch den “immensen Betrag” von 2.200 Euro. Um hier wirklich sicher zu sein als Immobilienerwerber bedarf e sicherlich sehr viel Vertrauen und einiger weiterer Dinge. Hier zu nennen wäre sicherlich eine Bürgschaft in Höhe von 5% des Kaufpreises um spätere Ansprüche auf eine mögliche Gewährleistung überhaupt durchsetzen zu können. Auch wenn P&P nicht selber baut, so ist man doch in Haftung gegenüber den Immobilienerwerbern. Auch finden wir auf der Webseite des Unternehmens nichts um über das Thema “Qualitätscontrolling” der Bau- und Sanierungsleistung die vom Unternehmen mit dem Verkauf einer Denkmalschutzimmobilie mit verkauft werden. Hier sollten Sie auf eine TÜV bau begleitende Sanierung, oder einer bau begleitenden Sanierung unter der Kontrolle eines vereidigten Baugutachters bestehen. Eine gute Sanierung vermindern die zukünftigen Kosten einer Instandhaltung, deshalb wichtig. Unseren Usern zu einem Erwerb der Immobilie raten oder abraten können wir Beides nicht, aber unsere Bedenken und worauf Sie achten sollten haben wir ja hier dargestellt.

Interessant auch noch dieser Absatz aus der aktuellen hinterlegten Bilanz Zitat:

Die Gesellschaft ist Muttergesellschaft der P&P Gruppe. Die Tochtergesellschaften sind über Darlehens- und Verrechnungskonten miteinander verbunden. Somit ist es für den Fortbestand der ganzen Gruppe erforderlich, dass in den einzelnen Tochtergesellschaften jeweils Projekte generiert werden können, die den Fortbestand der jeweiligen Gesellschaft gewährleisten. Die jeweilige Geschäftsführung geht jedoch davon aus, dass dies im erforderlichen Umfang realisiert werden kann und ist deshalb vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen.

Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Gesellschaft von einer erheblichen Bestandsgefährdung betroffen.

Nach der Fortführungsprognose ist die Zahlungsfähigkeit der Gruppe und somit der Gesellschaft für den Prognosezeitraum von zwölf Monaten gewährleistet. Hingewiesen sei aber auf die Unsicherheiten und Beurteilungsrisiken der vorgelegten Fortführungsprognose. Gleichwohl können bei einer ungünstigen Marktentwicklung Liquiditätsengpässe und eine Zahlungsunfähigkeit im Prognosezeitraum nicht ausgeschlossen werden. Zitat Ende