Wir in der Redaktion sagen ja, dies hatten sich Insolvenzverwalter Kübler, das zuständige Insolvenzgericht und Rechtsanwalt Gloeckner von GP Law aus Nürnberg möglicherweise wesentlich einfacher vorgestellt. Ob die Beteiligten mit soviel Gegenwehr gerechnet haben, dass darf doch bezweifelt werden. Gerade das...
Am 13.05.2014 um 15:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der MT “Marida Mallow” Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Zeissstr. 1, 49733 Haren (AG Osnabrück, HRA 201202), Az.514 IN 5/14 :...
Über das Vermögen der HLO Consulting Group GmbH, Pfnorstraße 10-14, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89176), vertr. d.: 1. Pius Valerian Thassilo David Gödecke, Stahlbaustraße 7, 64560 Riedstadt-Goddelau, (Geschäftsführer), 2. Hüseyin Oran, (Geschäftsführer) ist am 13.05.2014 um 12:00 Uhr das Haupt-Insolvenzverfahren...
Da fehlen einem die Worte, so die ersten Worte von Daniel Blazek bei unserem Anruf nach Ende der FUBUS OSV Gläubigerversammlung in Dresden. Eine völlig überforderte Rechtspflegerin, ein Richter der viel zu spät eingegriffen hat und ein Ergebnis was keinen in...
Das Chaos hat ein Ende. Möglicherweise war die Rechtspflegerin dem Verfahren einfach nicht gewachsen, ansonsten, so ein Rechtsanwalt, ist solch ein chaotischer Ablauf nicht erklärbar. Das hat möglicherweise auch der zuständige Insolvenzrichter Gerster erkannt und nun die Veranstaltung...
Das ist wohl die Krönung der chaotischen OSV Gläubigerversammlung in Dresden. Unglaublich, was da abgeht. Über 500 Gläubiger sind wohl auf Grund der chaotischen Verfahrensführung durch die zuständige Rechtspflegerin schon gegangen. Ein Antrag von BEMK Rechtsanwälte aus Bielefeld und Rechtsanwalt Mattil aus...
So haben 3 Rechtsanwälte Ihren telefonischen Bericht an uns begonnen. So etwas arrogantes und chaotisch geführtes an Verfahren ist mir in meiner langen Amtszeit als Rechtsanwalt noch nicht untergekommen. Keine Ahnung vom Verfahren, unbelehrbar und mit aller Macht eigene Vorstellungen durchsetzen...
Dazu haben wir einen interessanten Hinweis eines Users bekommen. Er zitiert hierbei aus WIKIPEDIA. Mag sein, dass das zuständige Gericht dies noch nicht kennt. Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist eine Prozessmaxime, die mit dem Unmittelbarkeitsprinzip und dem Mündlichkeitsgrundsatz zusammenhängt. In schriftlichen Verfahren ist die Öffentlichkeit regelmäßig aus...
Sinnbildlicher könnte die Versammlung in Dresden in der Messehalle 1 wohl nicht sein. Mittlerweile haben es wohl 500 Gläubiger geschafft, in die Halle rein zu kommen. Mindestens genau so viele sollen noch draußen im Regen stehen. Die Abwicklung an der Einlasskontrolle...