Vorläufige Sicherungsmaßnahmen: Landgericht Berlin – Ismail Abdul-Ghani, Sebastian Wobig

(537) 67 Js 997/10 KLs (1/12)

In der Strafsache des Landgerichts Berlin, 37. große Strafkammer, gegen Abdul-Ghani u.a., hier nur gegen Ismail Abdul-Ghani, wohnhaft Sonnenallee 275, 12057 Berlin, und gegen Sebastian Wobig, wohnhaft Pfarrsiedlung 2, 12355 Berlin, wegen Betruges u. a. hat die Kammer diese beiden Angeklagten am 08.03.2012 verurteilt. Das Urteil gegen Wobig ist seit dem 16.03.2012 rechtskräftig, gegen den Angeklagten Ismail Abdul-Ghani ist es noch nicht rechtskräftig. Gleichzeitig mit dem Urteil wurde durch Beschluss, betreffend den Angeklagten Ismail Abdul-Ghani der dingliche Arrest in Höhe von 22.230,– € sowie die Beschlagnahme folgender Gegenstände für drei Jahre – ab Rechtskraft des Urteils – gem. § 111 i Abs. 3 StPO aufrechterhalten: 510,– €, Pkw DB D-Amtsgericht 804.

Betreffend den Angeklagten Wobig wurde gleichzeitig mit dem Urteil durch Beschluss der dingliche Arrest in Höhe von 10.846,– € sowie die Beschlagnahme von 3.865,– € für drei Jahre – ab Rechtskraft des Urteils – gem. § 111 i Abs. 3 StPO aufrechterhalten.

Es wird auf die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung hingewiesen. Nach Ablauf von drei Jahren – ab Rechtskraft des Urteils – erwirbt der Staat die Vermögenswerte, soweit nicht 1) der Verletzte zwischenzeitlich wegen seiner Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung verfügt hat, 2) der Verletzte nachweislich aus Vermögen befriedigt worden ist, das nicht beschlagnahmt oder im Wege der Arrestvollziehung gepfändet worden war, 3) zwischenzeitlich Sachen nach § 111 k an den Verletzten herausgegeben oder hinterlegt worden sind oder 4) Sachen nach § 111 k an den Verletzten herauszugeben gewesen wären und dieser die Herausgabe vor Ablauf der Frist von drei Jahren beantragt hat (§ 111 i Abs. 5 StPO).

Verletzte aus dem vorgenannten Verfahren möchten sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstr. 91, 10559 Berlin, zum Aktenzeichen 67 Js 997/10 melden.

 

Tschirsky-Dörfer, Vorsitzende Richterin am Landgericht