Vorläufige Sicherungsmaßnahmen: Staatsanwaltschaft Köln – Jeanette Susanne Spurzem

117 Js 407/10

In dem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Köln, Geschäftszeichen 117 Js 407/10, u.a. gegen Jeanette Susanne Spurzem, wurden aufgrund des Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Köln vom 16.12.2010 – 502 Gs 3360/10 – gegen Jeanette Susanne Spurzem, geborene Beltracchi, geb. am 05.07.1957, die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern:

Pfändung der angeblichen Ansprüche und Forderungen, insbesondere des Rückzahlungsanspruchs der Schuldnerin gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Köln, auf Rückzahlung des in dem Strafverfahren 117 Js 407/10 beschlagnahmten Geldbetrages in Höhe von 96.391,21 €.