Vorläufige Sicherungsmaßnahmen: Staatsanwaltschaft Wuppertal – Klaus Sturm

10 Js 1619/09

Im Verfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Hofaue 23, 42103 Wuppertal, Aktenzeichen: 10 Js 1619/09

gegen

Klaus Sturm,
geboren am 10. Oktober 1955 in Düsseldorf,
Thomas-Mann-Str. 12, 40470 Düsseldorf

wegen gewerbsmäßiger Hehlerei

wird die am 30. Mai 2011 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegebene Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte dahingehend aktualisiert, dass die Pfändungen aufgehoben wurden und nunmehr der Arrestbetrag in Höhe von 421.700,00 € in bar gesichert wurde, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem bis zum 13. Oktober 2014 begrenzt.

Es wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

 

gez. Brosch

Staatsanwältin
als Gruppenleiterin