Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Tübingen – Dieter Wilhelm Cerfontaine, Achim Gerhard Franke

13 Js 10285/09 // 940 AR-V RVA 36/09

Benachrichtigung über die Sicherung von Vermögenswerten zu Gunsten der Verletzten gem. § 111 e Abs. 3 und 4 StPO im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Tübingen Az. 13 Js 10285/09

gegen

1.

Dieter Wilhelm Cerfontaine, geb. 21. 01. 1963 in Tübingen

2.

Achim Gerhard Franke, geb. 09. 08. 1960 in Altingen

wegen Untreue u. a. als Geschäftsführer der Haus der Immobilie Cerfontaine und Franke Gmbh (HDI), Dörnle 21, 72108 Rottenburg

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen die o. g. Personen konnten in Vollziehung eines vom Amtsgericht Tübingen angeordneten dinglichen Arrests vom 26. 08. 2009 (Az. 4 Gs 1466/09 und 4 Gs 1467/09) Vermögenswerte des Beschuldigten Ziffer 1. im Wert von 2500.-€ und Vermögenswerte des Beschuldigten Ziffer 2. im Wert von ca. 18.000.- € gepfändet werden.

Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten von der HDI verwaltete Mietkautionen bewusst entgegen ihrer Verpflichtung von separat geführten Konten abgezogen und diese auf das Geschäftskonto der HDI geleitet haben. Auf dem Geschäftskonto eingehende Kautionszahlungen sollen ab ca. März/April 2008 nicht auf separate Konten weitergeleitet worden sein, um damit zumindest teilweise den laufenden Geschäftsbetrieb zu finanzieren. Von Rücklagekonten der von der HDI betreuten Wohnungseigentümergemeinschaften sollen Gelder auf das Geschäftskonto der HDI gezogen worden sein und die Beschuldigten sollen Beträge vom Geschäftskonto der HDI auf ihre Privatkonten ausbezahlt haben, um diese für sich zu verwenden.

Geschädigte Personen mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Tübingen, Charlottenstr. 19, 72070 Tübingen, zum Aktenzeichen 940 AR-V RVA 36/09 schriftlich in Verbindung setzen.