Concorde Unternehmensgruppe GmbH: die BaFin Untersagung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Concorde Unternehmensgruppe GmbH, Augsburg, mit Bescheid vom 12. Dezember 2012 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Concorde Unternehmensgruppe GmbH schloss mit Anlegern Genussrechtsvereinbarungen und Darlehensverträge mit dem unbedingten Versprechen, das erhaltene Kapital zu verzinsen und nach Vertragsbeendigung zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt die Concorde Unternehmensgruppe GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle:BaFin