Gas

Nach mehr als sieben Jahren Prozessdauer neigt sich der Prozess über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen E.on Hanse dem Ende zu. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in der mündliche Verhandlung am 5. Dezember Zeugen vernommen und eine Entscheidungstermin für den 30. Januar 2013 angesetzt.Vor der Verhandlung hatte das Gericht in einem Beschluss mitgeteilt, dass es im Sinne der Gaskunden seine Rechtsauffassung korrigiert hat und auf Gutachten zur Billigkeit des Gaspreises verzichtet.Die im April 2005 erhobene Klage war die erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger. Die ursprünglich 55 Kläger wurden von der Verbraucherzentrale Hamburg koordiniert und unterstützt. Die Klage richtet sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen der E.on Hanse. Vor dem Landgericht Hamburg obsiegten die Kunden, weil das Gericht die Vertragsklauseln zur Preisänderung für unwirksam befand. Das von E.on angerufene Oberlandesgericht indes ordnete entgegen der inzwischen vom Bundesgerichtshof im Sinne des Landgerichts Hamburg eingeschlagenen Linie die Einholung von Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Preise an. Mit dem jüngsten Beschluss hat das Oberlandesgericht nun seine Auffassung korrigiert und die Sachverständigen „abbestellt“.

Das Oberlandesgericht hat in der Verhandlung am 5. Dezember drei E.on-Mitarbeiter als Zeugen gehört, um zu klären, ob E.on Hanse tatsächlich die Möglichkeit hatte, sich durch Kündigung der Verträge gegen die Kundenwidersprüche zu wehren oder ob dem Unternehmen dies durch das Bundeskartellamt verwehrt wurde. Nach unserer Rechtsauffassung kommt es auf diese Frage nicht an. Auch der Bundesgerichtshof hat diese Frage in Kenntnis der Umstände nicht für erheblich gehalten. Durch diesen erneuten Sonderweg des 13. Senats des OLG bleibt aber der Ausgang nach wie vor offen. Wir meinen, dass die Zeit nun überreif für eine Entscheidung ist. Die Kunden haben ein Recht auf Klarheit. 

Sollten die Kunden den Prozess rechtskräftig gewinnen, stünde damit endgültig fest, dass sämtliche Preiserhöhungen der E.on Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam waren. 55.000 Kunden hatten nach Angaben eines E.on-Anwaltes seit 2004 den Preisfestsetzungen widersprochen, davon hatten 5.000 einen Teil der Zahlungen verweigert. Die gegen die Verweigerer angestrengten Zahlungsprozesse vor einer großen Zahl norddeutscher Amts- und Landgerichte hatte E.on in den letzten Jahren fast durchgängig verloren. Die Verbraucher, die nach Widerspruch das Verlangte unter Vorbehalt gezahlt hatten, haben einen Erstattungsanspruch gegen E.on, allerdings nur für die letzten drei Jahre. Für diese „Vorbehaltszahler“ ist eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale beim Oberlandesgericht anhängig.

 Hintergründe

Im August 2004 riefen wir erstmals Verbraucher auf, sich gegen überhöhte Gaspreise zu wehren. Seitdem haben sich in Hamburg mehr als 50.000 und in Deutschland schätzungsweise 1 Million Menschen gegen die Preiswillkür der Gasversorger aufgelehnt. Vor den Gerichten wurden Etappensiege erreicht, doch der Kampf für Fairness bei Preisen und Verträgen geht weiter. Inzwischen wurde der verkrustete Gasmarkt aufgebrochen, statt örtlicher Monopole gibt es – wenn auch mancherorts begrenzte – Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern.  

Hier finden Sie:

  • Nachrichten zur gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung um die Gaspreise (Chronologie der Ereignisse von 2004 bis heute)
  • einen Musterbrief Erstattung (Download 90 Cent) für Ihren Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Beträge
  • ein Rechenprogramm für Ihre (Gegen-)Abrechnung
  • Verhaltenstipps aus der Anfangszeit des Gaspreisprotests

Lassen Sie sich beraten!

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  • Unsere Juristen helfen Ihnen  Montag bis Donnerstag, 10 – 18 Uhr telefonisch unter 09001-77 54 41 (1,80 €/Min. aus dem dt. Festnetz, mobil mehr) weiter. 
  • Sie können auch mit Ihren Unterlagen persönlich in der Kirchenallee 22 vorbeischauen; Terminvereinbarung erforderlich unter Tel. (040) 248 32-0 oder -107 oder E-Mail termine@vzhh.de (Kosten: 22 €, ermäßigt 11 Euro).
  • Für eine schriftliche Beratung wenden Sie sich an energierecht@vzhh.de oder an Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, wenden (ab 15 Euro, je nach Aufwand).

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Meldungen

(19.07.2012)

E.on Hanse erhöht seine Gaspreise um durchschnittlich 6,3 Prozent berichtet das Hamburger Abendblatt. Eine Kilowattstunde Gas in der Grundversorgung kostet künftig 6,74 statt bislang 6,32 Cent. Im günstigeren Tarif Optimalgas steigt der kWh-Preis von 5,19 auf 5,60 Cent. Kunden sollten jetzt vor der Heizperiode aktiv Preise vergleichen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln!

(12.04.2012) Bundesgerichtshof bestätigt Gaspreisprotest – Ohrfeige für E.on Hanse

Heute wurden die lange erwarteten schriftlichen Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14. März 2012 veröffentlicht. Es ging um eine Zahlungsklage der E.on Hanse gegen einen Kunden, der 2005 Widerspruch gegen den Gaspreis eingelegt und einen Teil der Zahlungen verweigert hatte. Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf gab dem Gasversorger Recht, das Landgericht Hamburg dem Kunden. Jetzt entschied der BGH, dass der Kunde zwar nicht den bei seinem ursprünglichen Vertragsschluss im Jahre 1998 geltende Preis bei seinen Kürzungen zugrunde legen durfte, aber den drei Jahre vor seinem 2005 erstmalig erhobenen Preisprotest festgesetzten Preis.

Das Urteil bedeutet für die Kunden, dass damit höchstrichterlich die Unwirksamkeit der von E.on Hanse verwendeten Preisklausel festgestellt wurde und dass alle Kunden, die der von der Verbraucherzentrale Hamburg seit Sommer 2004 gegebenen Empfehlung gefolgt sind, einen Teil der verlangten Gasrechnungen zu verweigern, im Recht sind.

Das Urteil bedeutet für die Hamburger Justiz, dass damit vom BGH definitiv festgelegt wurde, dass das OLG Hamburg mit dem Versuch der Ermittlung des „richtigen“ Preises trotz unwirksamer Preisänderungsklausel auf dem Holzweg ist und scheitern wird. Die Landgerichte, die wegen der anstehenden BGH-Entscheidung ihre Verfahren ausgesetzt hatten, sind damit jetzt aufgerufen, umgehend zu Gunsten der Kunden zu entscheiden.

In diesen Wochen verschickt E.on Hanse an Kunden, die ihre Rechnungen in den vergangenen Jahren gekürzt haben, Mahnschreiben, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Rechtslage falsch darstellen, um die Kunden zu verunsichern und zur Zahlung unberechtigter Forderungen zu bewegen. In weiteren Schreiben wird die Falschbehauptung aufgestellt, es gebe keine für E.on negativen Rückforderungsurteile. Die Verbraucherzentrale fordert die betroffenen Kunden auf, sich nicht einschüchtern zu lassen und wenn nötig Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt zu holen.

(27.02.2012) WEMAG-Kunden sollten Umstellung auf Wemio-Tarif prüfen

WEMAG-Kunden, die über die Gaskundengemeinschaft einen günstigen „Orange“-Tarif mit Preisgarantie bis 30. September 2012 erhalten haben, sollten prüfen, ob der neue Wemio-Waldgas-Tarif nicht für sie günstiger ist. Für Hamburger Kunden zum Beispiel liegt der Tarif im laufenden Vertrag bei 4,64 Cent/kWh Arbeitspreis und 14,57 Euro Grundpreis. Der im Dezember 2011 eingeführte wemio-Waldgas-Tarif liegt zurzeit aber mit 4,67 Cent/kWh Arbeitspreis und 12,52 Euro Grundpreis für viele Verbraucher darunter und hat ebenfalls eine Preisgarantie bis 30. September 2012. Verbrauchern, deren Prüfung einen Preisvorteil ergibt, empfehlen wir, sich an die WEMAG zu wenden und die umgehende Tarifumstellung vornehmen zu lassen. Dies geht online auf der Website der WEMAG oder man ruft den Kundendienst an und lässt sich die Unterlagen schicken. Die WEMAG hat zugesichert, dass die Umstellung auch im laufenden Vertrag möglich ist.  

(09.12.2011) E.on Hanse geht in Berufung

Gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. Oktober 2011 hat E.on Hanse Berufung eingelegt. Wir kämpfen weiter für das Recht der Gaskunden auf Erstattung der aufgrund rechtswidriger Preisklauseln zuviel gezahlten Beträge.

(24.10.2011) E.on Hanse muss 75.000 Euro zahlen

Das Landgericht Hamburg hat die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. Wir hatten die abgetretenen Rückforderungsansprüche von 55 Gaskunden geltend gemacht, die ihre überhöhten Gasrechnungen seit 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Das Urteil, das auf die am 29. Dezember 2009 eingereichte Klage der Verbraucherzentrale zurückgeht, erging am 17. Oktober 2011 (Az.: 321 O 493/09). Das ist ein großer Erfolg für die Verbraucher. Wir erwarten, dass E.on jetzt nicht in eine aussichtslose Berufung geht, sondern schnell dem Urteil Folge leistet. Wir werden das Geld dann nach Abzug unserer Kosten an die Gaskunden weiter leiten.

Seit Sommer 2004 hatten nach Angaben eines Prozessbevollmächtigten der E.on Hanse 55.000 Gaskunden den Preisbestimmungen des Energiekonzerns widersprochen. Davon hatten 5.000 die Zahlung der geforderten Beträge teilweise verweigert, 50.000 hatten das Geforderte unter Vorbehalt gezahlt. Gegen die Zahlungsverweigerer hat E.on Tausende von Zahlungsprozessen angestrengt und in diesen entweder verloren oder in Vergleichen empfindliche Verluste hinnehmen müssen. In dem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichts geht es um die Rechtssituation für die 50.000 „Vorbehaltszahler“. Für 55 aus dieser Gruppe hat die Verbraucherzentrale Hamburg exemplarisch auf Zahlung der zu viel gezahlten Beträge geklagt.

Hier geht’s zu den vollständigen Nachrichten zum Thema Gaspreise von 2004 bis heute.

Stand vom Donnerstag, 6. Dezember 2012

Quelle:VBZ Hamburg