Wucher

Banken leihen sich bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Geld für derzeit 0,75 Prozent und verlangen für den Dispo 15 Prozent und mehr. Das ist Wucher und muss per Gesetz gestoppt werden. Dazu schreibt uns Frau B. aus der Nähe von Bremen:

„Seit etwa einem Jahr bekomme ich mit meinen Kontoauszügen  einen Überziehungskredit von 17,75 % angeboten. Das halte ich für Wucher. Leider interessiert sich meine Bank nicht für meine Beschwerde, dass das zu hoch ist. (…) Eigentlich war ich seit 25 Jahren zufriedene Kundin bei der XY-Bank. Mein verstorbener Mann und ich haben nie irgendwelche Rechnungen nicht bezahlt und nie  irgendwelche Kredite nicht bedient. Ich beziehe nur eine kleine Rente knapp über der Grundsicherung, wohne aber im eigenen schuldenfreien Häuschen“.

Ganz schlimm wird es, wenn zu 19 Prozent Dispozinsen auch noch ein Extraentgelt pro Überweisung kommt. Wer seinen Dispositionskredit überzieht, bekommt nach unserer Beobachtung meistens nicht sofort eine Kreditkündigung. Vielmehr dulden die Banken eine weitere Überziehung ihrer Kunden, um richtig Kasse zu machen. Der Zinssatz für diese geduldete Überziehung liegt in der Regel immer über dem Zinssatz, der für Schulden innerhalb des Dispos zu zahlen ist. Darüber hinaus verlangen viele Geldhäuser noch ein Entgelt für vom Kunden veranlasste Verfügungen in Höhe von 4 bzw. 5 Euro pro Posten.

Die Commerzbank beispielsweise bezeichnete dieses Vorgehen als „risikoadäquate Kostenstruktur” und meint, wer sein Dispolimit überziehe, sei eben ein besonders wackeliger Kunde und müsse daher mehr bezahlen. Auch die Targobank glaubte, die Gebühren mit „höheren Kosten und Risiken” rechtfertigen zu können.

Wir finden, es ist sozial diskriminierend, wenn arme Bankkunden noch einmal extra zur Kasse gebeten werden und sind gegen die beiden Banken gerichtlich vorgegangen.

Commerzbank und Targobank vor Gericht

Die Commerzbank AG darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Mit Zähnen und Klauen verteidigte die mit Staatshilfe in Milliardenhöhe unterstützte Commerzbank ihre Praxis und gab eigens zur Rechtfertigung dieser Gebührenschinderei eine Marktforschungsstudie in Auftrag. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt stellte fest, dass die Ausführung einer Überweisung in der „geduldeten Überziehung“ keinen besonderen Aufwand darstelle. Ein höheres Risiko sei bereits durch höhere Zinsen abgegolten. Die Prüfung, ob eine Überweisung zu Lasten eines Kontos ausgeführt werde, liege allein im Interesse der Bank. Daher sei die Klausel unangemessen und rechtswidrig. (Urteil vom 4. August 2010, Az. 23 U 157/09). Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Commerzbank legte hiergegen zunächst Nichtzulassungsbeschwerde ein, nahm diese aber zurück. Das Urteil wurde dadurch im März 2011 rechtskräftig.

Auch der Targobank AG (vormals Citibank) wurde vom Landgericht Düsseldorf auf unsere Klage hin eine Klausel untersagt, wonach Kunden für Verfügungen über das Limit hinaus 4 Euro extra zahlen sollten. Das Gericht vermisste ein sachgerechtes Verhältnis zwischen Leistung und Entgelt und stufte die Kosten ebenfalls als unangemessen ein. Diese Regelung könne überdies zu absurden Ergebnissen führen, wenn zum Beispiel der Dispositionskredit nur um einen geringen Betrag und kurze Zeit überschritten werde und in diesem kurzen Zeitraum viele Überweisungen getätigt würden. Das Urteil datiert vom 23. Juni 2010, ist aufgrund einer von der Bank eingelegten und dann wieder zurückgenommenen Berufung erst seit dem 30. September 2011 rechtskräftig (Az. 12O 313/09).

Unser Rat

Wenn Ihnen in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der geduldeten Überziehung zusätzlich Gebühren pro Überweisung oder sonstiger Verfügungen vom Konto abgebucht wurden, können Sie von ihrer Bank eine Erstattung verlangen. Das gilt auch rückwirkend für drei Jahre.

Quelle:VBZ Hamburg