Europas gefährlichste Finanzprodukte

Die Verordnungen zur Gründung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESMA (Märkte, Börsen, Investmentfonds), EBA (Banken) und EIOPA (Versicherungen) geben den EU-Finanzaufsichtsbehörden die Möglichkeit, Finanzprodukte vom Markt zu nehmen.  Die Finanzpraxis „ungedeckte Leerverkäufe“ wurde vor einigen Monaten europaweit auf einer gesonderten speziellen Rechtsgrundlage verboten. Das neue Instrument aus den Verordnungen wurde bislang nicht genutzt, obwohl bekannt ist, dass zahlreiche Finanzprodukte gefährlich sind:

Sie sind unnötig komplex oder intransparent. Das gefährdet den Verbraucherschutz, etwa weil Risiken verschleiert bzw. nicht marktgerecht bezahlt werden oder weil Wucherkosten mit den Produkten verbunden sind. Sie schaden Dritten, etwa den Armen weltweit und insbesondere in Entwicklungsländern bei der Spekulation auf Nahrungsmittel und Land. Sie gefährden die Stabilität des Finanzsystems, etwa weil sie Risiken selbst für Finanzprofis schwer erkennbar machen oder weil sie die Volatilität von Preisen (auch für Währungen, Kredite etc.) fördern. Sie haben nachteilige Effekte auf die Umwelt, zum Beispiel weil sie undifferenziert auch nichtnachhaltige Förderung und Vernichtung von endlichen Ressourcen ermöglichen. Sie haben negative Auswirkungen auf die Entwicklungspolitik, etwa weil Investitionen durch Steueroasen geschleust werden und Entwicklungsländern wie EU-Ländern damit für ihre Entwicklung dringend benötigte Steuereinnahmen unterschlagen werden. 

Bisher konnten die Aufseher von diesem Recht nur schwer Gebrauch machen. Wenn jedoch die verschärfte EU-Marktrichtlinie „MifID“ im Laufe 2013 beschlossen wird, kann ESMA voraussichtlich gefährliche Finanzprodukte leichter vom Markt nehmen. Wir wollen daher undurchsichtige, gefährliche Finanzprodukte, die in Europa gehandelt werden, im Rahmen eines Wettbewerbs ermitteln. Anschließend soll ein Verbot des gefährlichsten Finanzproduktes durch die europäischen Finanzaufsichtsbehörden erwirkt werden. Gefährlich bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nicht, dass besonders risikoreiche Produkte verboten werden sollen. Risiko ist nicht generell schlecht, gerade risikobereite Investorinnen und Investoren können etwa neuen Unternehmen und Technologien den Weg bereiten. Entscheidend ist, dass Risiken für den Anleger transparent sind, fair vergütet werden und nicht letztlich von Dritten getragen werden müssen.

Wir haben BürgerInnen, Organisationen, Unternehmen, Geschädigten-Initiativen, VerbraucherschützerInnen, FinanzmarktexpertInnen, etc. aufgefordert, begründete Nominierungsvorschläge für gefährliche Finanzprodukte bis zum 15. Februar 2013 einzureichen. Die Vorschläge wurden inzwischen von einer Expertenjury bewertet. Sie hat 8 Vorschläge in 2 Kategorien unterteilt und für die finale Onlineabstimmung zu Krönung des schädlichsten Finanzprodukts nominiert. Die Abstimmung ist bis zum 14. März offen.

Dieses Portal bietet TeilnehmerInnen, ExpertInnen und Interessierten außerdem die Möglichkeit die Schadhaftigkeit der Produkte zu diskutieren. Den Link zu den eingereichten Vorschlägen finden Sie hier.

Quelle. Europaparlament Sven Giegold