Energiegenossenschaft Nordwest eG-die Insolvenz und der Verlust der Genossen

Auch Genossenschaften können Pleite gehen und Verluste für die Genossenschaftsmitglieder generieren. Zumindest der gezeichnete Genossenschaftsanteil ist verloren.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Delmenhorst vom 14. Januar 2014 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und Frau Rechtsanwältin Stefanie Lüthje zur Insolvenzverwalterin bestellt (www.lp-ra.de).

Informationen für die Mitglieder Durch die Insolvenzeröffnung ist die Genossenschaft aufgelöst. Mitglieder, die lediglich einen Genossenschaftsanteil halten, sind nicht Insolvenzgläubiger. Bei dem Genossenschaftsanteil handelt es sich um das Eigenkapital der Genossenschaft. Ansprüche auf eine Rückerstattung von Genossenschaftsanteilen sind nachrangige Forderungen und können in dem Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden. Aus diesem Grund werden Anfragen der Mitglieder zu dem Genossenschaftsanteil von der Insolvenzverwalterin nicht beantwortet.

Informationen für die Gas- und Stromkunden Mitglieder, die zugleich Strom- bzw. Gaskunden der Energiegenossenschaft Nordwest eG waren, erhalten demnächst eine Schlussrechnung. Sollte sich aus der Schlussrechnung ein Guthaben ergeben, kann diese Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die betreffenden Gläubiger erhalten eine entsprechende Aufforderung durch die Insolvenzverwalterin. Zugleich erhalten diese Gläubiger eine Gläubiger-PIN, unter der Informationen zum Verfahrensstand und zu der angemeldeten Forderung auf der Internetseite der Insolvenzverwalterin eingesehen werden können.

Berichtstermin Der Berichtstermin findet am 31. März 2014 statt. Der Berichtstermin ist nichtöffentlich. Insolvenzgläubiger, die an dem Berichtstermin teilnehmen möchten, werden aus organisatorischen Gründen darum gebeten, ihre Teilnahme unter info@lp-ra.de anzumelden. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Reisekosten werden nicht erstattet.

Geschäfts-Nr.: 12 IN 181/13  Am 14.01.2014 um 16:57 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Energiegenossenschaft Nordwest eG, Nordwollestr. 10(Haus3), 27749 Delmenhorst (AG Hannover, GnR 200015), vertr. d.: 1. Pierre Tourneux, Halmweg 8 B, 27751 Delmenhorst, (Vorstand), 2. Susanne Hoinkis, Am Korsorsring 29, 26203 Wardenburg, (Vorstand) Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwältin Stefanie Lüthje, Sögestraße 47/51, 28195 Bremen, Tel.: 0421/330201-0, Fax: 0421/330201-10, Internet: luethje@lp-ra.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 10.03.2014,

b)Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Gläubigerversammlung:

Berichts- und Prüfungstermin am Montag, 31.03.2014, 14:30 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstrasse 183, 27749 Delmenhorst, zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den

  • § 66 InsO (Rechnungslegung des Verwalters),
  • § 68 InsO (Wahl eines Gläubigerausschusses),
  • § 100 InsO (Unterhalt aus der Insolvenzmasse),
  • § 149 InsO (Hinterlegung von Wertgegenständen),
  • § 157 InsO (Entscheidung über Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens oder Insolvenzplan),
  • § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen, insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert),
  • § 162 InsO (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte, Betriebsveräußerung unter Wert),
  • § 207 InsO (Einstellung mangels Masse),
  • § 286 ff. InsO (Einzelfragen zur Restschuldbefreiung),
  • § 313 InsO (Aufgaben des Treuhänders/Verwalters) und
  • § 314 InsO (Vereinfachte Verteilung)

bezeichneten Angelegenheiten sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufenen Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

 

Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist nicht gestellt worden.

 

Rechtsmittelbelehrung

 

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst – Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.