Confiserie Lauenstein – Rückabwicklung problemlos verlaufen

Wie aus dem Bericht dem Anlegerinformationsportal diebewertung hervorgeht, ist die durch die Bafin angeordnete Rückabwicklung der Genusscheine bei der Confiserie Lauenstein sogut wie abgeschlossen. Das hört man gern. Die meisten Anleger entschieden sich für eine Umwandlung des § 9 – Erklärung des Darlehens als Nachrangdarlehen.


In der Presseanfrage an Herrn Herrn Luger, Geschäftsführer der Confiserie Lauenstein heißt es: „Wie bereits mündlich ausgeführt ist diese Neuordnung der Lauensteiner Genussscheine mit der letzten Rückzahlung von Genussscheingeldern mit dem 26.02.2014 bereits weitestgehend abgeschlossen. Über 98,5 % aller Genussscheininhaber haben sich durch Rücksendung des Stimmzettels zurückgemeldet. Davon haben sich 19,34 % für die Rückzahlung entschieden. Die überwiegende Mehrheit von 80,66 % haben sich für die Umwandlung des § 9 (Erklärung des Darlehens als Nachrangdarlehen) entschieden. Den wenigen, die sich nicht gemeldet haben, wurde das Geld ebenfalls zurückbezahlt. Die Confiserie konnte diese Rückzahlung aus eignen liquiden Mitteln und der normale Kreditlinien gut erledigen.“ Diebewertung versichert über Nachweise der Korrektheit dieser Aussage zuverfügen.