Neues zum Thema Nachrangdarlehen

Es könnte das Ende des genehmigungsfreien Nachrangdarlehens sein, so wie wir dies seit Beginn des Jahres immer wieder vermutet hatten. Hiervon geht auch Daniel Blazek, Rechtsanwalt aus Bielefeld, aus. Nach den Sommerferien rechnet RA Blazek damit, dass Nachrangdarlehen nur noch von Vermittlern verkauft werden dürfen, die eine Zulassung nach § 3f f der Gewerbeordnung haben. Wir finden das eine gute Entwicklung, denn auf dem Gebiet des Nachrangdarlehens tummeln sich mittlerweile viele, viele Scharlatane.