Presse zur Gläubigerversammlung Infinus – OSV nicht zugelassen

Das besagt ein Beschluss der zuständigen Rechtspflegerin des Amtsgerichtes Dresden in diesem Verfahren. Sehr merkwürdig, wenn man weiß, wie umstritten dieses Verfahren jetzt schon ist. Ob sich das Gericht mit diesem “Mauern” selber einen Gefallen erwiesen hat………………….. und nicht noch Öl ins lodernde Feuer gegossen hat…………wird man abwarten müssen. Ich bin sicher, dass uns der eine oder andere Rechtsanwalt dazu eine eigene Einschätzung schreiben wird.