Droht Schutzvereinigung für Teilzeitwohnrechte e.V ein Bundesweiter Skandal?

Die Rechtsanwaltskanzlei Wirth hat ein Verfahren gegen den Verein und dessen Vorstand Dr. G, vor dem
LG Wiesbaden geführt. Die Sache dürfte nun zu einem bundesweiten Skandal werden.

Rund 3.200 hilfesuchende Timesharer (Inhaber von Ferienwohnrechten), die durch die Schutzvereinigung für Teilzeitwohnrechte e.V. sowie deren Vorstand Herrn Dr. G. „vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt“ (so der Wortlaut der Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden – das Urteil ist rechtskräftig) wurden, dürften in den letzten 10 Jahren betroffen sein.

Diese hatten 600,00 € pro Fall, insgesamt also rund 2 Mio. € als „Provision“ hinter dem Rücken der eigenen Mitglieder  von einer auf Teneriffa residierenden Timesharing-Firma eingesteckt, sich aber nach außen als „ehrenamtliche Helfer“ dargestellt.

Der tatsächliche Schaden für die betroffenen Timesharer liegt voraussichtlich sogar bei rund 3.860,00 € pro Fall, somit insgesamt bei rund 12 Mio. €.

Herr Dr. G. schaffte es in den vergangenen Jahren, als vermeintlicher Verbraucherschützer für die Timesharing-Geschädigten u.a. in das TV Magazin Stern TV mit Günter Jauch, aber wohl auch in den Bundestagsausschuss für Touristik.

Schutzvereinigung für Teilzeitwohnrechte e.V. – Pressemitteilung