Erste Deutsche Grundwerte GmbH / Anderson Holding – Was könnte auf die Vermittler zukommen?

Was könnte auf die Vermittler zukommen? Diese Frage stellte sich diebewertung.de und befragte dazu Rechtsanwalt Daniel Blazek.

Antwort von Herrn Blazek an diebewertung.de.

Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Risiko des Vertriebs, wegen angeblicher Falschberatung in Anspruch genommen zu werden, erhöht sich in dieser Situation natürlich drastisch, obwohl genaugenommen auf Ebene der Emittentin noch nichts Vergleichbares geschehen ist wie bei der Holding. Aber die Insolvenz der Holding wirft ihre Schatten mindestens emotional voraus. Die Anleger werden früher oder später wissen wollen, was mit ihrem Geld geschehen ist und dafür regelmäßig sog. Anlegerschutzanwälte mandatieren. Gerade dann, wenn möglicherwiese ein kompliziertes und langwieriges Insolvenzverfahren ins Haus steht, tendieren einige Anlegervertreter dazu – was wir gerade bei INFINUS bzw. FuBus erfahren – pauschal den Vertrieb ins Fadenkreuz zu nehmen.

Ob dieser sich allerdings haftbar  gemacht hat, ob er dafür überhaupt versichert ist, ob er etwas für die konkreten Missstände kann und ob ein Vorgehen gegen ihn für den Anleger überhaupt sinnvoll ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls, während viele Anspruchsschreiben standardisiert und mit überbordenden Rechtsprechungshinweisen gespickt sind (falls eine VSH besteht, sind hier Meldefristen zu beachten!).

Aus meiner Sicht ist es immer sinnvoll, sich als Finanzdienstleister zunächst einmal selbst mit halbwegs belastbaren Fakten auszustatten und dann den ersten Schritt auf die Anleger selbst zu unternehmen, bevor es Anlegeranwälte tun. Das ist zu Beginn zumeist nicht einmal eine Frage des Rechts oder der – viel zu hoch aufgehängten – angeblichen Rechtsberatung, sondern viel mehr eine Maßnahme, die Seriosität und Begleitung auch im Krisenfall demonstriert.

Und natürlich bietet es sich an, zuvor das persönliche Haftungsrisiko anhand des konkreten Vermittlungsablaufs und der der verwendeten Unterlagen begutachten zu lassen. Man sollte alle Unterlagen zusammenstellen (auch solche einer etwaigen Versicherung), eine Ablaufskizze fertigen und sich Rechtsrat suchen. Auch auf der Seite der Vertriebe und Emittenten gibt es einige Spezialisten.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Blazek
Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht BEMK Rechtsanwälte Niederwall 28 33602 Bielefeld Telefon: 0521 977 940-0 Telefax: 0521 977 940-10 E-Mail:info@rae-bemk.de